Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 174 Außerordentliche Kündigung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 61
Nach Gewicht
- BAG, 11.06.2020 – 2 AZR 442/19Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche KündigungZitiert von 43
- BAG, 27.02.2020 – 2 AZR 390/19Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen - KündigungserklärungsfristZitiert von 12
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 – 8 Sa 157/22
- VG Osnabrück, 21.08.2025 – 4 A 162/23
- LAG Hamm, 27.01.2023 – 13 Sa 1007/22Zitiert von 2
- ArbG Stuttgart, 14.03.2019 – 11 Ca 3737/18
Zuletzt entschieden
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2025 – 4 Sa 56/23
- LAG Köln, 19.12.2025 – 7 SLa 56/25
- LAG Hessen, 13.10.2025 – 7 SLa 1208/24
61 Entscheidungen zu § 174 SGB IX →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 174 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-1 (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 169 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-2 (2) Die Zustimmung zur Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrages bei dem Integrationsamt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-3 (3) Das Integrationsamt trifft die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tag des Eingangs des Antrages an. Wird innerhalb dieser Frist eine Entscheidung nicht getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-4 (4) Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-5 (5) Die Kündigung kann auch nach Ablauf der Frist des § 626 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung erklärt wird.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/174#abs-6 (6) Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich aus Anlass eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist, werden nach Beendigung des Streiks oder der Aussperrung wieder eingestellt.